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Details zum Verkauf in der Republik San Marino

Für Mehrwertsteuerzwecke werden die Austauschbeziehungen zwischen der Italienischen Republik und der Republik San Marino durch den Ministerialerlass vom 24. Dezember 1993 geregelt, der am 1. Januar 1994 nach der Schaffung des EU-Binnenmarktes und der Abkommen über die Zollunion und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik San Marino, unterzeichnet in Brüssel am 16. Dezember 1991.

Behandlung der Operationen mit San Marino
Bei Käufen aus San Marino gilt die für Einfuhren vorgesehene Gesetzgebung nicht, obwohl es sich um ein Nicht-EU-Land handelt. Der Kaufvorgang kann auf zwei Arten erfolgen, nämlich Kauf mit Lastschrift beim Lieferanten von San Marino und Kauf ohne Steuerbelastung.
Nach der Einfuhr von Waren aus der Republik San Marino nach Italien, dem nationalen Übernehmer, Ein Mehrwertsteuerpflichtiger, könnte eine Rechnung mit oder ohne Berechnung der Steuer erhalten:
1) im ersten Fall wird die Mehrwertsteuer bereits vom San Marino-Betreiber bezahlt
2) im zweiten Fall, der Die Mehrwertsteuer muss vom italienischen Betreiber über den Reverse-Charge-Mechanismus unter Einbeziehung der erhaltenen Rechnung bezahlt werden.
Die beiden Betriebsarten können nach Vereinbarung zwischen den Auftragnehmern gleichgültig gewählt werden. In beiden Fällen muss das INTRASTAT-Formular nicht ausgefüllt werden.

Kauf mit Steuerbelastung
Der Übertragende stellt eine Rechnung in vierfacher Ausfertigung aus und reicht die Rechnung beim Finanzamt der of Republik San Marino durch Zahlung der Mehrwertsteuer; Das Finanzamt der Republik San Marino zahlt die Mehrwertsteuer an den italienischen Staat und sendet die Originalrechnung mit Datumsstempel (innerhalb der für den bürokratischen Vorgang erforderlichen Frist (ca. 3 Monate ab Rechnungsdatum)) an den Betreiber zurück Von San Marino , der die Rechnung per Post an den italienischen Käufer sendet, der sie unter Abzug der Steuer in das Mehrwertsteuerbuch der Einkäufe einträgt (der Stempel des Finanzamts der Republik San Marino muss auf der Rechnung vorhanden sein). Der Vorgang ist nicht mit dem INTRA-Modell zu kommunizieren.

Kauf ohne Berechnung der Steuer
Der Überweisende stellt drei Kopien der Rechnung aus und reicht diese beim Finanzamt des Die Republik San Marino, die die Dokumente mit Trockenstempeln stempelt und an den Übertragenden zurücksendet (innerhalb der für den bürokratischen Vorgang erforderlichen Zeit (ca. 3 Monate ab Rechnungsdatum). )). Die Kopie für den Erwerber wird dann auf dem normalen Postweg an den italienischen Kunden gesendet. Der italienische Käufer registriert die Rechnung mit dem Reverse-Charge-Selbstfakturierungsmechanismus Art. 17 sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf und übermittelt die Transaktion mit dem Mehrzweckmodell an das Finanzamt (früher wurde diese Verpflichtung mit einer Papierkommunikation innerhalb von 5 Tagen erfüllt, jetzt muss die Kommunikation stattdessen elektronisch unter Verwendung der 'Mehrzweckkommunikation' erfolgen. , durch Ausfüllen des SE-Felds, innerhalb des letzten Tages des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Rechnung vermerkt wurde). Die Operation ist nicht mit dem INTRA-Modell zu kommunizieren.

 Es sei daran erinnert, dass mit dem seit dem 24.02.2014 geltenden Ministerialdekret vom 12.02.2014 der Ausschluss der Republik San Marino aus der Liste der Länder der „schwarzen Liste“ angeordnet wurde und daher die Transaktionen mit dort ansässigen Personen nicht mehr in das BL-Rahmenwerk aufgenommen werden dürfen.

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